Nach Rücksprache mit dem Kraftfahrtbundesamt wurde uns mitgeteilt, dass dieses nicht nach §34 BSDG sondern nach §19 BDSG auskunftspflichtig sei und somit in jedem Fall eine Personalausweiskopie oder eine beglaubigte Unterschrift anfordern darf. Weil Anfragende auf ihr Auskunftsersuchen über selbstauskunft.net lediglich eine Bitte um Ausweiskopie / beglaubigte Unterschrift als Antwort erhalten, haben wir den Versand von Anfragen wieder eingestellt. Wer seine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister erhalten möchte, schaut bitte auf folgender Seite vorbei: Mehr…

Nach unserem Bericht über die in Rechnung gestellten Auskunftsersuchen der Mieterauskunft24 haben wir eine Antwort [pdf] des unabhängigen Datenschutzzentrums Saarland erhalten. In diesem wird wenig überraschend klargestellt, dass eine Auskunftsanfrage im Kalenderjahr gemäß §34 des BDSG kostenfrei zu erfolgen hat. Selbstverständlich dürfen auch weder Papier und Tinte, noch Auslagen für die Übermittlung per Post in Rechnung gestellt werden. Mehr…

Die Producta Daten-Service GmbH hat uns darum gebeten eine kurze Mitteilung zu veröffentlichen, dass sie durch die sehr hohe Anzahl von Anfragen mehr Zeit als üblich für die Beantwortung benötigen. Wir kommen dieser Bitte gerne nach und danken Producta ebenfalls für die Transparenz und die gute Zusammenarbeit. Mehr…
