Vergangenes Jahr haben wir eine Anfrage an die Landesdatenschutzbeauftrage von Bremen gestellt, um herauszufinden, inwieweit Negativauskünfte (“Person unbekannt, keine Daten vorhanden”) ein personenbezogenes Merkmal darstellen. Hierbei ging es vor allem darum, eine Möglichkeit zur Entlastung der auskunftspflichtigen Unternehmen zu finden, indem diese Negativauskünfte beispielsweise per E-Mail an die Anfragenden versenden. Unsere Anfrage vom 26.09.2011: Mehr…

Die Anfragen über selbstauskunft.net verursachen bei Auskunfteien erheblichen Kosten, die bei kleineren Betrieben sogar existensbedrohlich werden können. Über die heutige Erwähnung bei netzpolitik.org freuen wir uns natürlich sehr, doch wird das Problem der Unternehmen dadurch noch verschärft.
Die meisten Auskünfte beinhalten lediglich die Information, dass keine Daten und Scoringwerte vorhanden sind (sog. Negativauskünfte) und werden alle über den Postweg versendet. In Gesprächen mit dem Datenschutzbeauftragten einer Auskunftei haben wir nun möglicherweise eine Lösung zur Senkung der Kosten gefunden. Die entscheidende Frage lautet:
Ist es datenschutzrechtlich zulässig, dem Anfragenden per E-Mail mitzuteilen, dass die vorgegebene Person bei einem Unternehmen nicht bekannt ist?
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Ein merkwürdiges Verständnis von Datenschutz legt die Betreiberin von mietnomaden-stop.com zu Tage. Auf Wunsch der VSG Unternehmergesellschaft stellen wir die Anfragen seit dem 21. Mai 2010 an diese nur noch per E-Mail zu. Mehr…
