Ihre Auskünfte erhalten Sie ausschließlich von den auskunftspflichtigen Unternehmen, die diese in aller Regel auf dem Postweg versenden. Da diese Unternehmen voneinander getrennt agieren, ist es nicht möglich, Ihre Auskünfte in einem Sammelbrief zusammenzufassen. Leider ist es nach Aussage des Bremer Datenschutzbeauftragten auch nicht möglich, Negativauskünfte (Auskünfte in denen Ihnen lediglich mitgeteilt wird, dass Sie dem Unternehmen nicht bekannt sind) per Email zu übertragen.