Nein. Das Fälschen einer fremden Unterschrift fällt auch in einem digitalen Medium unter Urkundenfälschung. Außerdem werden Auskünfte ausschließlich per Post versendet, d.h. im schlimmsten Fall könnte jemand – die notwendige kriminelle Energie vorausgesetzt – Auskünfte in Ihrem Namen einholen, diese würden aber an Sie versendet werden. Ein fremder erhält in keinem Fall Einsicht in Ihre Daten.